Teilnahmebedingungen

A) Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und/oder Rezeptaktionen

§ 1 Gewinnspiel

Nordzucker bietet auf der Nordzucker-Website Gewinnspiele und/oder Rezeptaktionen an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen bzw. Rezeptaktionen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen. Durch die Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

§ 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Jüngere Personen müssen vor Ihrer Teilnahme das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen.

(2) Bei der Verlosung werden nur solche Gewinn- bzw. Rezepteinsendungen berücksichtigt, die vollständig und eigenhändig vom Teilnehmer ausgefüllt und stimmig sind sowie der ausgeschriebenen Aufgabenstellung entsprechen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter von Nordzucker und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Jeder Teilnehmer nimmt nur einmal teil; eine mehrfache Teilnahme derselben Person innerhalb eines Gewinnspiels bzw. einer Rezeptaktion ist nicht möglich. Eine Teilnahme über Gewinnspielagenturen oder automatische Teilnahmeverfahren ist ausgeschlossen.

(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Nordzucker das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel bzw. der Rezeptaktion auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Durchführung des Gewinnspiels bzw. der Rezeptaktion obliegt Nordzucker bzw. dem Gewinnspielpartner (Handelspartner oder Verlag).

(2) Die Gewinnvergabe erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und liegt im Ermessen einer von Nordzucker nach eigenem Ermessen bestimmten Jury.

(3) Die Gewinner werden schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen ab Absendung der Gewinnbenachrichtigung nicht bei Nordzucker melden, so behält sich Nordzucker vor, einen Ersatzgewinner zu benennen.

(4) Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von Nordzucker festgelegt. Ist eine Übergabe des Gewinns nicht oder unter nicht zumutbaren Umständen möglich, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz.

(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung -nach Ermessen von Nordzucker- über Nordzucker oder über einen von Nordzucker zu bestimmenden Reiseveranstalter. Die Reise muss zu den von Nordzucker oder vom Reiseveranstalter festgesetzten Terminen durchgeführt werden. Wird dies nicht befolgt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn. Sofern die Reise über einen Reiseveranstalter durchgeführt wird,  unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Bei Auslandsreisen hat der Gewinner die Kosten der An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) selbst zu tragen. Im Falle einer Inlandsreise trägt der Gewinner die Kosten der An- und Abreise zum Reiseziel; im Einzelfall beteiligt sich Nordzucker auf freiwilliger Basis an diesen Kosten, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Des Weiteren trägt der Gewinner sämtliche private Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.

(6) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

(7) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an Nordzucker zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Nordzucker behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Nordzucker insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann Nordzucker von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Haftung

(1) Nordzucker wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.

(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

(3) Nordzucker haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von Nordzucker (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

(4) Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.

§ 7 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Soweit der Teilnehmer ein Rezept einsendet, gelten ergänzend die Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für die Einsendung von Rezepten.

(3) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Nordzucker unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

(5) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Nordzucker ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Kenwood Küchenmaschine“ auf der Website

(1) Es gelten zusätzlich die unter (A) genannten allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und/oder Rezeptaktionen, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Das Gewinnspiel „Kenwood Küchenmaschine“ wird durch die Nordzucker AG (Nordzucker), Niederlassung Braunschweig, Küchenstraße 9 38100 Braunschweig, durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

(3) Die Teilnehmenden können eine (1) Kenwood Küchenmaschine gewinnen. 

(4) Nach Beendigung des Teilnahmezeitraums werden insg. zwei (2) Gewinner per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden im Anschluss an das Gewinnspiel direkt benachrichtigt. Die Gewinner haben anschließend zwei Wochen nach der Auslosung des Gewinnspiels Zeit, um sich zurückzumelden und  personenbezogenen Daten für den Versand des Gewinns mitzuteilen.

Hierzu gehören: Vorname, Nachname und Adresse (Straße, PLZ, Ort).

(5) Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 21.03.2024, 23:59 Uhr CET. Alle danach eingesendeten Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.

(6) Die durch den Teilnehmer angegebenen Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben und ausschließlich für die angegebenen Zwecke verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Gewinnspielteilnahme erfolgt zur Kontaktaufnahme zwecks Gewinnübermittlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung stellt Art. 6 Abs. 1 b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Nachdem der Gewinner ermittelt wurde, werden sämtliche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel verarbeitet werden, gelöscht. Bitte beachten Sie, dass Nordzucker keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Instagram hat.

(7)  Eine Auszahlung von Sachgewinnen in bar ist nicht möglich. Der Rechtsweg für Ansprüche aus dem Gewinnspiel ist ausgeschlossen. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Kenwood Küchenmaschine“ auf dem Facebook Kanal (SweetFamilyVonNordzucker) und Instagram Kanal (@sweetfamily_ nordzucker)

(1) Es gelten zusätzlich die unter (A) genannten allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

und/oder Rezeptaktionen, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

 

(2) Das Gewinnspiel „Titanium Chef Baker von Kenwood“ wird durch die Nordzucker AG

(Nordzucker), Niederlassung Braunschweig, Küchenstraße 9 38100 Braunschweig, durchgeführt.

Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

 

(3) Die Teilnehmenden können eine (1) „Titanium Chef Baker Schwarz KVC85.004BK“ Küchenmaschine

von Kenwood im Wert von 629,90 € gewinnen.

 

(4) Die Abwicklung des Gewinnspiels erfolgt über die von Nordzucker AG beauftragte Agentur

segmenta communications GmbH, Neumühlen 1, 22763 Hamburg

 

(5) Facebook / Instagram sind in keiner Form an dem Gewinnspiel beteiligt und stehen auch

nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.

 

(6) Voraussetzungen zur Teilnahme, sind, dass Teilnehmende einen Kommentar unter dem

Post vom 20.03.2024 des Instagram bzw. Facebook Accounts von SweetFamily von Nordzucker

hinterlassen, in dem sie die Frage beantworten, mit wem sie am liebsten zusammen backen

und warum. Nach Beendigung des Teilnahmezeitraums wird insg. ein (1) Gewinner bei

Facebook und ein (1) Gewinner bei Instagram per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden

im Anschluss an das Gewinnspiel direkt benachrichtigt, indem auf den ursprünglichen

Kommentar, durch den an dem Gewinnspiel teilgenommen wurde, geantwortet wird. Die Gewinner

haben anschließend 48 Stunden ab der ersten Gewinnbenachrichtigung Zeit, um sich

zurückzumelden und die personenbezogenen Daten für den Versand des Gewinns mitzuteilen.

Hierzu gehören: Vorname, Nachname und Adresse (Straße, PLZ, Ort).

 

(7) Der Teilnahmezeitraum richtet sich vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des Posts bis Teilnahmeschluss.

Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 27.03.2024 um 23:59 Uhr CET. Alle

danach eingesendeten Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.

 

(8) Die durch den Teilnehmer angegebenen Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben

und ausschließlich für die angegebenen Zwecke verarbeitet. Die Verarbeitung der

personenbezogenen Daten im Rahmen der Gewinnspielteilnahme erfolgt zur Kontaktaufnahme

zwecks Gewinnübermittlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung stellt Art. 6 Abs. 1

 

b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Nachdem der Gewinner ermittelt wurde, werden

sämtliche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel

verarbeitet werden, gelöscht. Bitte beachten Sie, dass Nordzucker keinerlei Einfluss auf die

Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Instagram hat.

 

(9) Eine Auszahlung von Sachgewinnen in bar ist nicht möglich. Der Rechtsweg für Ansprüche

aus dem Gewinnspiel ist ausgeschlossen. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu

Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

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