Teilnahmebedingungen

A) Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und/oder Rezeptaktionen

§ 1 Gewinnspiel

Nordzucker bietet auf der Nordzucker-Website Gewinnspiele und/oder Rezeptaktionen an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen bzw. Rezeptaktionen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen. Durch die Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

§ 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Jüngere Personen müssen vor Ihrer Teilnahme das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen.

(2) Bei der Verlosung werden nur solche Gewinn- bzw. Rezepteinsendungen berücksichtigt, die vollständig und eigenhändig vom Teilnehmer ausgefüllt und stimmig sind sowie der ausgeschriebenen Aufgabenstellung entsprechen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter von Nordzucker und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Jeder Teilnehmer nimmt nur einmal teil; eine mehrfache Teilnahme derselben Person innerhalb eines Gewinnspiels bzw. einer Rezeptaktion ist nicht möglich. Eine Teilnahme über Gewinnspielagenturen oder automatische Teilnahmeverfahren ist ausgeschlossen.

(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Nordzucker das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel bzw. der Rezeptaktion auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Durchführung des Gewinnspiels bzw. der Rezeptaktion obliegt Nordzucker bzw. dem Gewinnspielpartner (Handelspartner oder Verlag).

(2) Die Gewinnvergabe erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und liegt im Ermessen einer von Nordzucker nach eigenem Ermessen bestimmten Jury.

(3) Die Gewinner werden schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen ab Absendung der Gewinnbenachrichtigung nicht bei Nordzucker melden, so behält sich Nordzucker vor, einen Ersatzgewinner zu benennen.

(4) Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von Nordzucker festgelegt. Ist eine Übergabe des Gewinns nicht oder unter nicht zumutbaren Umständen möglich, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz.

(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung -nach Ermessen von Nordzucker- über Nordzucker oder über einen von Nordzucker zu bestimmenden Reiseveranstalter. Die Reise muss zu den von Nordzucker oder vom Reiseveranstalter festgesetzten Terminen durchgeführt werden. Wird dies nicht befolgt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn. Sofern die Reise über einen Reiseveranstalter durchgeführt wird,  unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Bei Auslandsreisen hat der Gewinner die Kosten der An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) selbst zu tragen. Im Falle einer Inlandsreise trägt der Gewinner die Kosten der An- und Abreise zum Reiseziel; im Einzelfall beteiligt sich Nordzucker auf freiwilliger Basis an diesen Kosten, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Des Weiteren trägt der Gewinner sämtliche private Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.

(6) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

(7) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an Nordzucker zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Nordzucker behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Nordzucker insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann Nordzucker von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Haftung

(1) Nordzucker wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.

(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

(3) Nordzucker haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von Nordzucker (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

(4) Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.

§ 7 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Soweit der Teilnehmer ein Rezept einsendet, gelten ergänzend die Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für die Einsendung von Rezepten.

(3) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Nordzucker unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

(5) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Nordzucker ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

B) Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Goldener Löffel“ auf der Website

§ 1 Veranstalter, Teilnahmebedingungen

  1. Das Gewinnspiel „Goldener Löffel“ wird durch die Nordzucker AG, Küchenstraße 9, 38100 Braunschweig, durchgeführt (nachfolgend „Nordzucker“).
  2. Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen sowie den oben unter (A) aufgeführten allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und/oder Rezeptaktionen. Im Falle von Widersprüchen gehen diese Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Goldener Löffel“ vor. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden die Teilnahmebedingungen angenommen.

§ 2 Teilnahme

  1. Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen ist ein Ausfüllen und Absenden des Teilnahmeformulars unter www.sweet-family.de/shop-service-kontakt/advents-gewinnspiel-goldener-loeffel notwendig.
  2. Die Teilnahme ist nur innerhalb des jeweiligen Teilnahmezeitraums der einzelnen Gewinnspiele möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Die Gewinnspiele finden statt:

  • Freitag, 28.11.2025 (09:00 Uhr) – Sonntag, 30.11.2025 (22:00 Uhr)
  • Freitag, 05.12.2025 (09:00 Uhr) – Sonntag, 07.12.2025 (22:00 Uhr)
  • Freitag, 12.12.2025 (09:00 Uhr) – Sonntag, 14.12.2025 (22:00 Uhr)
  • Freitag, 19.12.2025 (09:00 Uhr) – Sonntag, 21.12.2025 (22:00 Uhr)

Innerhalb dieser Zeiträume erhalten Nutzer die Möglichkeit, am jeweiligen Gewinnspiel teilzunehmen.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
  2. Mitarbeiter der Nordzucker AG und deren verbundenen Unternehmen sowie der Drive GmbH & Co. KG, Adenauerallee 3, 30175 Hannover und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
  4. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere Adressen oder Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
  5. Zudem behält sich Nordzucker vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vorbei:
  • Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels
  • Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
  • unlauterem Handeln oder
  • falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel. 

Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

§ 4 Gewinne, Gewinnbenachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

  1. Die Teilnehmer können an den vier Advents-Wochenenden 2025 jeweils einen „Goldenen Löffel“ im Wert von circa 1.000 Euro gewinnen. Bei der Wertangabe handelt es sich um eine Schätzung, der tatsächliche Wert kann – insbesondere aufgrund von Wertschwankungen – abweichen.
  2. Nach Beendigung des jeweiligen Teilnahmezeitraums gemäß § 2 Abs. (2) wird jeweils ein (1) Gewinner per Zufallsprinzip am auf den jeweiligen Teilnahmezeitraum folgenden Montag ermittelt. Die Auslosung erfolgt unter Verwendung eines Zufallsgenerators.
  3. Die Gewinner werden zeitnah im Anschluss an die Auslosung über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert. Die Gewinner haben anschließend zwei Wochen nach der Gewinnmitteilung Zeit, um sich zurückzumelden und die für den Versand des Gewinns erforderlichen personenbezogenen Daten mitzuteilen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung durch Nordzucker in der vorgenannten Form, erhält er keinen Gewinn. In diesem Fall wird erneut ein Gewinner ausgelost und benachrichtigt. Reagiert auch dieser nicht innerhalb von 14 Tagen, wird das Verfahren noch einmal wiederholt. Bleibt auch dann die Gewinnbenachrichtigung nach 14 Tagen ohne entsprechende Reaktion, verfällt der Gewinn.

Zu den erforderlichen personenbezogenen Daten gehören: Vorname, Nachname, Adresse (Straße, PLZ, Ort) und Telefonnummer. 

  1. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Teilnehmer, der gewonnen hat. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
  2. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt Nordzucker. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Teilnehmer über. Für Lieferschäden ist Nordzucker nicht verantwortlich.
  3. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers, der gewonnen hat. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmer, der gewonnen hat, selbst verantwortlich. 

§ 5 Sonstiges

  1. Der Rechtsweg für Ansprüche aus dem Gewinnspiel ist ausgeschlossen.
  2. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und/oder Facebook bzw. der Meta Platforms Inc. und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

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